Die Schülerinnen und Schüler der 10.Klasse haben eine Jahresarbeit zu erstellen und sie in einer mündlichen Prüfung zu verteidigen.
Gesetzliche Grundlage dafür ist der Paragraph 4 Absatz 7 der "Verordnung über die Durchführung der Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife" vom 14.Juli 2013 und den nachgefügten Änderungen.
Bei der Anfertigung sind Gestaltungsvorgaben der Schule einzuhalten. Diese sind Bestandteil der Bewertung der Jahresarbeit.