Regionale Schule "Rudolf Tarnow" Boizenburg/Elbe 
Herzlich willkommen auf der Homepage der "Wandbildschule" im Schuljahr 2022/2023

Freitag, 20.05.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Sehr geehrte Eltern,

unter Bezugnahme auf die Mitteilung des Staatlichen Schulamtes möchte ich Sie heute über die weitere Gestaltung des Schulbetriebes nach den Pfingstferien informieren.


Mit dem 26. Mai 2021 gelten sodann folgende Regelungen:


·     Vorbehaltlich einer anders lautenden Entscheidung des Landtags findet Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler aller Klassen statt.

Es gilt Präsenzpflicht. 

Schließlich weisen wir noch einmal auf die Corona-Testpflicht hin, die mit Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes für alle Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gilt. 

Die Verpflichtung gilt für folgende Personengruppen:

·     Schülerinnen und Schüler, die am Präsenz- bzw. Wechselunterricht oder der Notfallbetreuung teilnehmen

·     Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude zu einem Elterngespräch oder Projekt betreten 

·     in den Schulen tätige Personen wie beispielsweise Lehrkräfte

Die Testungen erfolgen an unserer Schule grundsätzlich am Montag und am Mittwoch während der ersten Schulstunde. 

Diese Verpflichtung kann erfüllt werden durch

·     die Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses durch ein Testzentrum bzw. eine Arztpraxis, die nicht älter als 24 Stunden sein darf

·     die Teilnahme an einem Selbsttest in unserer Schule, immer am Montag bzw. am Mittwoch. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Einverständniserklärung vorliegen muss. Bereits abgegebene Einverständniserklärungen bleiben gültig. 

Personen mit einem positiven Testergebnis dürfen die Schule auf keinen Fall betreten bzw. müssen umgehend von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden, damit eine ärztliche Abklärung mittels PCR-Test erfolgen kann. 

Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung nicht nachkommen, entscheiden sich damit, nicht an den Präsenzangeboten bzw. dem Unterricht teilzunehmen. Sie haben keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz und erkundigen sich bei den Mitschülerinnen und Mitschülern über die im Unterricht behandelten Themen und (Haus-) Aufgabenstellungen.

Wir bitten außerdem um Beachtung der folgenden Dokumente, die hier zum Download für Sie bereitstehen:

·     Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests („Selbsttest“) in der Schule ab dem 28. April 2021




Die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie die bekannten Hygieneregeln bleiben ebenfalls unverändert in Kraft.

Über etwaige Änderungen würden wir Sie in gewohnter Weise über unsere Homepage in Kenntnis setzen. Bitte schauen Sie deshalb in regelmäßigen Zeitabständen auf unserer Webpage vorbei bzw. verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Landes bzw. des Landkreises LUP. 

Nun wünschen Ihnen und Ihren Kindern schöne Pfingstferien, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben!


Ihre Schulleitung 

St. Busch und J. Koß 



Montag, 19.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

sehr geehrte Eltern,

bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten.


Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion:

o Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht) 
o Halsschmerzen  
o Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht) 
o Fieber (≥ 38 °C bei Schulkindern) 
o Kopfschmerzen 
o Gliederschmerzen 
o Störung des Geruchs- und Geschmackssinns 
o Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) 


Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) oder ein PoC-Antigentest, der durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, notwendig. Werden die vorgenannten Testungen nicht durchgeführt, darf die Schule bis zum vollständigen Abklingen der Symptome, mindestens jedoch für 7 Tage bei Symptomfreiheit der beiden letzten Tage dieser Frist, nicht betreten werden. Bei Schülerinnen und Schülern ist für die Wiederaufnahme in die Schule die Vorlage einer Selbsterklärung zur diagnostischen Abklärung notwendig.

 Das entsprechende Formular steht hier zum Download für Sie bereit:
 


Das Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit akuter respiratorischer Symptomatik (ARE-Symptomatik) ist der beigefügten Handlungsempfehlung (Fließschema) zu entnehmen:



Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben! 

 

Ihre Schulleitung 

St. Busch und J. Koß 



Mittwoch, 12.05.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Sehr geehrte Eltern,

am Montag, dem 17. Mai 2021, erfolgt der Neustart an allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Aktuell bewegen wir uns bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165 im Landkreis Ludwigslust-Parchim, weshalb folgende Regelungen gelten:


  • Es findet in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Der Wechsel der Gruppen findet wöchentlich statt. Das Wechselmodell für unsere Abschlussklassen (hier Klasse 9) bleibt unverändert in Kraft. Unsere Klassenleiterinnen und Klassenleiter werden Sie zeitnah informieren, in welcher Gruppe Ihr Kind ist. An den Tagen mit Präsenzunterricht gilt Präsenzpflicht.


  • Für die Jahrgangsstufen 5 bis 6 wird zusätzlich eine Notbetreuung an den Tagen angeboten, an denen das Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt. Wir möchten Sie jedoch bitten, von dieser Möglichkeit nur im äußersten Notfall Gebrauch zu machen. In diesem Falle benötigen wir dann eine Selbsterklärung sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Die vorgenannten Formulare stehen hier zum Download für Sie bereit. Eine Anmeldung für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung per Mail an verwaltung@rts-boizenburg.de ist außerdem erforderlich. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Freitag, den 14. Mai 2021, um 12 Uhr. 











Schließlich weisen wir noch einmal auf die Corona-Testpflicht hin, die mit Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes für alle Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gilt.


Die Verpflichtung gilt für folgende Personengruppen:

·        Schülerinnen und Schüler, die am Präsenz- bzw. Wechselunterricht oder der Notfallbetreuung teilnehmen

·        Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude zu einem Elterngespräch oder Projekt betreten

·        in den Schulen tätige Personen wie beispielsweise Lehrkräfte

 

Die Testungen erfolgen an unserer Schule grundsätzlich am Montag und am Mittwoch während der ersten Schulstunde. 


Diese Verpflichtung kann erfüllt werden durch 

  • die Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses durch ein Testzentrum bzw. eine Arztpraxis, die nicht älter als 24 Stunden sein darf


  • die Teilnahme an einem Selbsttest in unserer Schule, immer am Montag bzw. am Mittwoch. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Einverständniserklärung vorliegen muss. Bereits abgegebene Einverständniserklärungen bleiben gültig.


Personen mit einem positiven Testergebnis dürfen die Schule auf keinen Fall betreten bzw. müssen umgehend von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden, damit eine ärztliche Abklärung mittels PCR-Test erfolgen kann.

Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung nicht nachkommen, entscheiden sich damit, nicht an den Präsenzangeboten bzw. dem Unterricht teilzunehmen. Sie haben keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz und erkundigen sich bei den Mitschülerinnen und Mitschülern über die im Unterricht behandelten Themen und (Haus-) Aufgabenstellungen.

Wir bitten außerdem um Beachtung der folgenden Dokumente, die hier zum Download für Sie bereitstehen:

  • Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests („Selbsttest“) in der Schule ab dem 28. April 2021



Die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie die bekannten Hygieneregeln bleiben ebenfalls unverändert in Kraft. 

Über etwaige Änderungen würden wir Sie in gewohnter Weise über unsere Homepage in Kenntnis setzen. Bitte schauen Sie deshalb in regelmäßigen Zeitabständen auf unserer Webpage vorbei bzw. verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Landes bzw. des Landkreises LUP.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Schulstart, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben!


Ihre Schulleitung 

 

St. Busch und J. Koß 

 

Montag, 26.04.2021 (Wichtige Präzisierung vom 06.05.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

sehr geehrte Eltern,

mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes wird ab dieser Woche eine Corona-Testpflicht an allen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns eingeführt. Ab Mittwoch, dem 28. April 2021 muss zweimal wöchentlich ein Test auf eine Infektion mit dem Corona-Virus durchgeführt werden. 

Die Verpflichtung gilt für folgende Personengruppen:

·     Schülerinnen und Schüler, die am Präsenz- bzw. Wechselunterricht oder der Notfallbetreuung teilnehmen

·     Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude zu einem Elterngespräch oder Projekt betreten 

·     in den Schulen tätige Personen wie beispielsweise Lehrkräfte

Die Testungen erfolgen an unserer Schule grundsätzlich am Montag und am Mittwoch während der ersten Schulstunde. 

Diese Verpflichtung kann erfüllt werden durch

·     die Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses durch ein Testzentrum bzw. eine Arztpraxis, die nicht älter als 24 Stunden sein darf

·     die Teilnahme an einem Selbsttest in unserer Schule, immer am Montag bzw. am Mittwoch. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Einverständniserklärung vorliegen muss. 

Für unsere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 wird die Teilnahme an einer freiwilligen Testung, die vor jeder Prüfung angeboten wird, empfohlen.

Personen mit einem positiven Testergebnis dürfen die Schule auf keinen Fall betreten bzw. müssen umgehend von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden, damit eine ärztliche Abklärung mittels PCR-Test erfolgen kann. 

Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung nicht nachkommen, entscheiden sich damit, nicht an den Präsenzangeboten bzw. dem Unterricht teilzunehmen. Sie erhalten Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz. 

Wir bitten außerdem um Beachtung der folgenden Dokumente, die hier zum Download für Sie bereitstehen:


·     Elternbrief der Ministerin









·     Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests („Selbsttest“) in der Schule ab dem 28. April 2021









Über etwaige Änderungen würden wir Sie in gewohnter Weise über unsere Homepage in Kenntnis setzen. Bitte schauen Sie deshalb in regelmäßigen Zeitabständen auf unserer Webpage vorbei bzw. verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Landes bzw. des Landkreises LUP. 


Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben!

Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß 



Donnerstag, 15.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

sehr geehrte Eltern,

mit diesem Hinweis möchten wir Sie über die weitere Schulorganisation ab Montag, dem 19. April, informieren. Am Mittwoch, dem 14. April 2021, lag die Inzidenz im Bereich Ludwigslust-Parchim über 150, weshalb folgende Regelungen vom Landkreis festgesetzt wurden: 

  • Der Schulbesuch ist ab Montag, dem 19. April 2021, grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern untersagt. Unsere Schülerinnen und Schüler werden im Distanzunterricht via der Lernplattform Itslearning beschult.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Wir möchten Sie jedoch bitten, von dieser Möglichkeit nur im äußersten Notfall Gebrauch zu machen. In diesem Falle benötigen wir dann eine Selbsterklärung sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Die vorgenannten Formulare stehen hier zum Download für Sie bereit. Eine Anmeldung für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung per Mail an verwaltung@rts-boizenburg.de ist außerdem erforderlich. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Freitag, den 16 April 2021, um 12 Uhr.   
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 haben die Möglichkeit, freiwillig am Präsenzunterricht in der Schule gemäß Stundenplan teilzunehmen. 


Über etwaige Änderungen – etwa einer anders lautenden Landesregelung - würden wir Sie in gewohnter Weise über unsere Homepage in Kenntnis setzen. Bitte schauen Sie deshalb in regelmäßigen Zeitabständen auf unserer Webpage vorbei bzw. verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Landes bzw. des Landkreises LUP. 



Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben! 

Ihre Schulleitung 

St. Busch und J. Koß 


Montag, 12.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

sehr geehrte Eltern,


Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten.

Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion:

o Fieber 
o Geruchs- oder Geschmacksstörungen 
o Halsschmerzen 
o Husten 
o Schnupfen 
o Kopf- und Gliederschmerzen 
o Durchfall

Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test notwendig.

Das Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit akuter respiratorischer Symptomatik (ARE-Symptomatik) ist der beigefügten Handlungsempfehlung zu entnehmen:


Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß


Freitag, 09.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

sehr geehrte Eltern, 

mit diesem Hinweis möchten wir Sie über die weitere Schulorganisation ab Montag, dem 12. April, informieren. Die aktuell gültige 2. Schul-Corona-Verordnung sieht nunmehr 2 Stufen vor, nach denen der Schulbetrieb organisiert werden soll. Am Mittwoch, dem 07. April 2021, lag die Inzidenz in unserem Landkreis unter 150, weshalb folgende Regelungen gelten:

· In den Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.

· Die Jahrgangsstufen 7 bis 9 werden in Form des Wechselunterrichts beschult. Ein Wechsel der Lerngruppen erfolgt im wöchentlichen Turnus und wird durch unsere Klassenleiterinnen und Klassenleiter geregelt. 

· Alle Schülerinnen und Schüler, die am Montag zum ersten Mal nach den Osterferien wieder in die Schule kommen, benötigen außerdem eine aktuelle Gesundheitsbestätigung (Teil A und B) vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Dieses Formular wurde in einigen Jahrgangsstufen bereits vor den Ferien an Ihre Kinder verteilt.

Zusätzlich steht das Formular zur Gesundheitsbestätigung hier zum Download für Sie bereit.



Wir möchten Sie bitten, das Formular Ihrem Kind am ersten Tag des Schulbesuchs vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben bzw. per Mail an verwaltung@rts-boizenburg.de zu übermitteln. Sofern das Formular bereits in der vergangenen Woche abgegeben bzw. übermittelt wurde, müssen Sie dieses nicht noch einmal ausfüllen.   

Über etwaige Änderungen würden wir Sie in gewohnter Weise über unsere Homepage in Kenntnis setzen. Bitte schauen Sie deshalb in regelmäßigen Zeitabständen auf unserer Webpage vorbei bzw. verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Landes bzw. des Landkreises LUP.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Schulstart, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben!

Ihre Schulleitung

 

St. Busch und J. Koß 


Mittwoch, 07.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

wie Sie sicher schon den Medien entnommen haben, führt die aktuelle Corona-Situation im Landkreis zu weiteren Einschränkungen. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim findet deshalb am Donnerstag und Freitag dieser Woche kein Unterricht in den Schulen statt. Folgende Regelungen gelten demnach gemäß der Allgemeinverfügung des Landrates für unsere Schule:

·     Der Schulbesuch ist in der Zeit vom 08. April bis zum 09. April grundsätzlich untersagt. Unsere Schülerinnen und Schüler werden im Distanzunterricht via der Lernplattform Itslearning beschult.

·     Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine Notfallbetreuungeingerichtet. Wir möchten Sie jedoch bitten, von dieser Möglichkeit nur im äußersten Notfall Gebrauch zu machen. In diesem Falle benötigen wir dann eine Selbsterklärung sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Eine Anmeldung für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung per Mail an verwaltung@rts-boizenburg.de ist außerdem erforderlich.    

·     Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 haben die Möglichkeit, freiwillig am Präsenzunterricht in der Schule gemäß Stundenplan teilzunehmen. 

·     Alle Schülerinnen und Schüler, die am Donnerstag bzw. Freitag in die Schule kommen, benötigen außerdem eine aktuelle Gesundheitsbestätigung (Teil A und B) vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Dieses Formular wurde bereits vor den Osterferien an Ihre Kinder verteilt. 

Zusätzlich stehen alle Formulare sowie die Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigslust-Parchim hier zum Download für Sie bereit:






Wir möchten Sie bitten, die Formulare Ihrem Kind am ersten Tag des Schulbesuchs vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben bzw. per Mail an verwaltung@rts-boizenburg.de zu übermitteln. 

Von Seiten des Landkreises sind weitere Beratungen für den kommenden Freitag angekündigt. Dann soll bekannt gegeben werden, wie der weitere Schulbesuch ab Montag, dem 12. April 2021, organisiert werden soll.   

Über etwaige Änderungen würden wir Sie über unsere Homepage in Kenntnis setzen. Bitte schauen Sie deshalb ab dem 09. April 2021 in regelmäßigen Zeitabständen auf unserer Webpage vorbei bzw. verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Landes bzw. des Landkreises LUP. 


Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Schulstart, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben!


Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß 


Freitag, 26.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

nun stehen die Osterferien vor der Tür, die Sie sicher alle für eine kleine Verschnaufpause nutzen wollen.  

Da im Einzelfall eine private Reise einer Schülerin oder eines Schülers jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, ist auch nach den Osterferien – wie bereits nach den Ferien in den vergangenen Monaten – eine Gesundheitsbestätigung (Teil A und Teil B) vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. 

Das entsprechende Formular werden Ihre Kinder, die aktuell in Präsenz beschult werden, in ausgedruckter Form durch die Schule erhalten.

Bis auf Widerruf durch das Bildungsministerium bleiben alle Regelungen bezüglich der Schulorganisation so bestehen, wie Sie es aktuell gewohnt sind. 

Über etwaige Änderungen würden wir Sie über unsere Homepage in Kenntnis setzen. Bitte schauen Sie deshalb ab dem 07. April 2021 in regelmäßigen Zeitabständen auf unserer Webpage vorbei bzw. verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Landes bzw. des Landkreises LUP. 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern schöne und erholsame Osterferien, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben!

 

Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß 


Dienstag, 16.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, sollen nach dem Willen des Bildungsministeriums parallel zu den Öffnungsschritten Corona-Schnelltests an allen öffentlichen Schulen des Landes zum Einsatz kommen.

Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Schule mit diesen Selbsttests ausgestattet wurde, sodass bereits morgen (Mittwoch) die ersten Testungen bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 bis 10 erfolgen können. In der kommenden Woche steht dann ein Selbsttest für alle Kinder aller Jahrgangsstufen zur Verfügung.  

Die Selbsttests sind 

·     freiwillig, 

·     kostenlos, 

·     und finden unter der Aufsicht einer Lehrkraft statt.

Je mehr Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer sich an den Testungen beteiligen, desto sicherer wird der Lernort Schule für uns alle. Deshalb möchten wir Sie bitten, die Einverständniserklärung für Ihr Kind auszufüllen und Ihrem Kind mit zur Schule zu geben.

Für Ihre Unterstützung möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben!

Ihre Schulleitung 

St. Busch und J. Koß 


Montag, 15.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

laut Hinweis des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 12. März 2021 wird bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 (Stichtag war der 10. März 2021) der Unterricht wie folgt organisiert: 

· Für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 gilt Präsenzpflicht ab Montag, dem 22. März 2021. Die bisherigen Regelungen (freiwillige Präsenz) gelten nur noch bis zum 19. März 2021. 

· Die Jahrgangsstufen 7 bis 9 erhalten ab Mittwoch, dem 17. März 2021, Unterricht in Form eines Wechselmodells (geteilte Klassen). Es besteht auch hier Präsenzpflicht. Bis zum 16. März 2021 verbleiben die Klassen im Distanzunterricht.

An folgenden vier Tagen gilt Präsenzpflicht für unsere Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9:

Gruppe 1: Mittwoch (17. März 2021) bis Montag (22. März 2021)

Gruppe 2: Dienstag (23. März 2021) bis Freitag (26. März 2021)

Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in eine Gruppe übernehmen die Klassenleitungen. Ihre Kinder werden zeitnah via Itslearning oder auf anderem geeigneten Weg durch unsere Klassenleiterinnen und Klassenleiter darüber informiert, in welcher Gruppe es ist.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-9 benötigen zudem eine vollständig ausgefüllte Gesundheitsbestätigung Teil A und B, die an dem Tag vorgelegt werden muss, wenn das Kind wieder zur Schule kommt. Bei Nichtvorlage darf Ihr Kind das Gebäude und jegliche schulische Anlagen nicht betreten.

Alternativ können Sie das Dokument bis spätestens Mittwoch, den 17. März 2021 (06:30 Uhr), elektronisch an die Schule übermitteln. Verwenden Sie hierzu bitte die Mailadresse unseres Sekretariats: verwaltung@rts-boizenburg.de

Die Gesundheitsbestätigung steht hier zum Download für Sie bereit.

Alle weiteren Regelungen, insbesondere zur Durchführung des Distanzunterrichts, der Pflicht zum Tragen einer Maske sowie der Schulhausnutzung bleiben bestehen. 

Für Ihr Verständnis möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber viel Gesundheit.  

Ihre Schulleitung 

St. Busch und J. Koß 


Donnerstag, 04.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

laut Hinweis des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 26. Februar 2021 wird bei einer Inzidenz von 50 bis 150 ab dem 08. März 2021 der Unterricht wie folgt organisiert:

·     Für die Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 gilt freiwillige Präsenz. Das bedeutet, dass unsere Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen weiterhin eingeladen sind, am regulären Unterricht laut Stundenplan im Schulgebäude teilzunehmen. 

·     Die Jahrgangsstufen 7 bis 9 verbleiben grundsätzlich im Distanzunterricht und werden von unseren Lehrkräften via Itslearning betreut. Nach Prüfung durch die zuständigen Gesundheitsbehörden kann aktuell keine Beschulung in Präsenz erfolgen.  

Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen durch die Erziehungsberechtigten über die Klassenleitungen bzw. unser Sekretariat formlos abgemeldet werden. Ein Anruf bzw. eine Mail genügt. 

Alle weiteren Regelungen, insbesondere zur Durchführung des Distanzunterrichts, der Pflicht zum Tragen einer Maske sowie der Schulhausnutzung bleiben unverändert bestehen.  


Für Ihr Verständnis möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber viel Gesundheit.  

Ihre Schulleitung 

St. Busch und J. Koß 


18.02.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

im Ergebnis der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021 wurde auf der Grundlage der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 08. Februar 2021 entschieden, einen eingeschränkten Regelbetrieb in den Schulen auf der Grundlage eines Stufenplans zu ermöglichen.

In Mecklenburg-Vorpommern wird dieser Beschluss ab dem 22. Februar 2021 umgesetzt. Neben den Abschlussklassen sollen schnellstmöglich inzidenzabhängig auch die Jahrgangsstufen 5 bis 6 wieder in den Präsenzunterricht kommen. Alle weiteren Jahrgangsstufen schließen sich ab dem 08. März 2021 inzidenzabhängig, sukzessive im Wechsel- oder Präsenzunterricht an.

Aktuell bewegen wir uns bei einer Inzidenz von 50 bis unter 150 im Landkreis Ludwigslust-Parchim, was für unsere Schulorganisation Folgendes bedeutet:

  • Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt freiwillige Präsenz. Das bedeutet, dass unsere Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen eingeladen sind, ab dem 24. Februar 2021 (Mittwoch) am regulären Unterricht laut Stundenplan im Schulgebäude teilzunehmen.
  • Am Montag, dem 22. Februar, sowie am Dienstag, dem 23. Februar 2021, findet lediglich eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 statt. Hierfür muss Ihr Kind unbedingt angemeldet sein. 
  • Die Jahrgangsstufen 7 bis 9 verbleiben bis zum 05. März 2021 im Distanzunterricht und werden von unseren Lehrkräften via Itslearning betreut. Ab dem 08. März 2021 ist auch für diese Jahrgangsstufen eine Beschulung im Wechsel vorgesehen, was derzeit von den Gesundheitsbehörden geprüft wird. 
  • Für unsere Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 wird zur bestmöglichen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Hierzu sind alle Schülerinnen und Schüler unserer 10. Klassen ab sofort (Montag) eingeladen. Die Präsenzpflicht ist jedoch aufgehoben. 

Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5, 6 und 10 nur dann in Distanz unterrichtet werden, wenn diese durch die untere Schulbehörde aufgrund der einschlägigen Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 in der jeweils aktuellen Fassung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG M-V vom Schulbesuch befreit sind. Wir empfehlen deshalb die Teilnahme am Präsenzunterricht, um unseren Schülerinnen und Schülern bestmögliche Förderung zukommen zu lassen. 

Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, sind durch die Erziehungsberechtigten über die Klassenleitungen bzw. unser Sekretariat formlos abzumelden. Ein Anruf bzw. eine Mail genügt.  

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, festgelegt wurde. Das Tragen einer medizinischen Maske wird dringend empfohlen. Dies gilt auch im Freien auf dem Schulgelände, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Regelungen zur Schulhausnutzung (insbesondere die Zonierung des Gebäudes) bleiben unverändert bestehen.

Zudem möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler um ein erhöhtes Maß an Disziplin sowie um strikte Einhaltung der AHA-Regel bitten, um den Gegebenheiten der Zeit Rechnung zu tragen.

An dieser Stelle möchten wir Sie auch nochmals daran erinnern, dass die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, erneut eine Gesundheitsbestätigung (Teil A und Teil B) abzugeben, sofern diese in Präsenz beschult werden oder an der Notbetreuung teilnehmen müssen. Alle Schülerinnen und Schüler geben das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben am ersten Tag der Notbetreuung oder des Präsenzunterrichts vor Betreten des Schulgebäudes ab, da Ihr Kind ansonsten das Gebäude und jegliche schulische Anlagen nicht betreten darf. Alternativ können Sie das Dokument bis spätestens Montag, den 22. Februar 2021 (06:30 Uhr), elektronisch an die Schule übermitteln. Verwenden Sie hierzu bitte die Mailadresse unseres Sekretariats: verwaltung@rts-boizenburg.de.

Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß


Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Situation im Rahmen der Corona-Pandemie hat das Bildungsministerium nun Festlegungen getroffen, welche die Zeugnisübergabe sowie die weitere Vorgehensweise nach den Winterferien (ab dem 22. Februar 2021) betreffen. Folgende Regelungen zur Zeugnisübergabe wurden vereinbart:

  • Selbstverständlich gilt, dass direkte und zusätzliche Kontakte zur Übergabe der Zeugnisse auf ein Mindestmaß zu beschränken sind. Dies bedeutet, dass lediglich den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen der Mittleren Reife (10. Klassen), die am Präsenzunterricht teilnehmen, ihre Halbjahreszeugnisse an ihrem letzten Schultag persönlich in unserem Hause übergeben werden.Unsere Klassenleitungen der 10. Klassen werden im Laufe der kommenden Woche ihre Schülerinnen und Schüler über die schulinterne Vorgehensweise informieren. 
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, welche an der Notbetreuung teilnehmen müssen, werden ihre Zeugnisse ebenfalls am letzten Schultag vor den Winterferien persönlich in unserem Hause erhalten. 
  • Schülerinnen und Schüler, die derzeit im Distanzunterricht lernen, erhalten eine Kopie des Halbjahreszeugnisses, welche per Post zugestellt wird.Das Aushändigen der Zeugnisse im Original erfolgt, sobald die Schülerin bzw. der Schüler wieder im Unterricht präsent ist. 
  • Sollten Schülerinnen oder Schüler das Halbjahreszeugnis im Original für Bewerbungen benötigen, ist ein Termin mit den Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler und der Schule abzustimmen. Bitte wenden Sie sich im konkreten Fall unsere Klassenleitungen bzw. die Verwaltung, um einen geeigneten Termin abzustimmen. Sie erreichen uns telefonisch unter 038847/54312 bzw. per Mail unter verwaltung@rts-boizenburg.de.  
  • Nach erfolgter Zusendung bestätigen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler auf der Kopie den Erhalt des Zeugnisses. Die Schülerin oder der Schüler bringt die Kopie des Zeugnisses mit, sobald sie bzw. er wieder im Präsenzunterricht ist, und erhält dann das Original ausgehändigt. 

An dieser Stelle möchten wir Sie um die nötige Geduld bitten, da der Zusteller (Deutsche Post) nicht zwingend täglich die Post ausliefert.  

Bis dato ist noch nicht festgelegt, wie der Schulbetrieb nach den Winterferien weiter organisiert werden soll und in welchem Maße Präsenzunterricht angeboten werden kann. Im Moment gehen wir davon aus, dass unsere 10. Klassen weiterhin in Präsenz beschult werden sowie eine Notfallbetreuung gewährleistet ist. Unser Wunsch ist natürlich eine schrittweise Öffnung der Schule für alle Schülerinnen und Schüler, sofern die Infektionszahlen das zulassen. Über etwaige Entscheidungen der Landesregierung bzw. der vorgesetzten Dienststellen halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.   

Für den Beginn des zweiten Schulhalbjahres ab dem 22. Februar 2021ist jetzt aber schon unbedingt Folgendes zu beachten: 

  • Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, erneut eine Gesundheitsbestätigung (Teil A und Teil B)abzugeben, sofern diese in Präsenz beschult werden oder an der Notbetreuung teilnehmen müssen. Alle Schülerinnen und Schüler geben das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben am ersten Tag der Notbetreuung oder des Präsenzunterrichts vor Betreten des Schulgebäudes ab, da Ihr Kind ansonsten das Gebäude und jegliche schulische Anlagen nicht betreten darf. Alternativ können Sie das Dokument bis spätestens Montag, den 22. Februar 2021 (06:30 Uhr), elektronisch an die Schule übermitteln. Verwenden Sie hierzu bitte die Mailadresse unseres Sekretariats: verwaltung@rts-boizenburg.de.

Das Formular steht hier zum Download für Sie bereit.


  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude sowie auf allen schulischen Anlagen bleibt bestehen. 

Wir möchten Sie bitten, während der zweiten Ferienwoche in regelmäßigen Abständen unsere Homepage zu besuchen, wo wir Sie über mögliche Neuigkeiten informieren würden.  

Für Ihr Verständnis möchten wir uns im Vorab bedanken.  

Schließlich wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern weiterhin alles Gute, vor allem aber viel Gesundheit. Möge die Zeit der Winterferien und des damit einhergehenden Lockdowns auch dazu beitragen, etwas zur Ruhe innerhalb der Familien zu kommen, die Großartiges in diesen Tagen leisten!

Schöne und erholsame Winterferien wünscht

Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß



Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

aufgrund der weiterhin angespannten Situation im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit den Kreisen und den kreisfreien Städten auf zusätzliche Schutzmaßnahmen verständigt. Damit Sie sich darauf vorbereiten können, möchten wir Sie dazu heute zeitnah – ergänzend zu den bisherigen Pressemitteilungen – über die weitere Vorgehensweise informieren. 

Für den Fall, dass die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag, den 21. Januar 2021, um 18:00 Uhr bei mehr als 150 Infektionen pro 100.000 Einwohner (in den vergangenen sieben Tagen) liegt, gelten ab Montag, den 25. Januar 2021, folgende Regelungen zur Schulorganisation:

Im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim wird den Schülerinnen und Schülern der Besuch von Schulen weitestgehend untersagt.Es gilt das Distanzlernen, welches wir durch die vom Bildungsministerium empfohlene Lernplattform Itslearning bzw. auf alternativen Wegen durch unsere Lehrkräfte sicherstellen. Bei etwaigen Problemen können Sie sich gerne per Mail an unsere Lehrerinnen und Lehrer wenden.

Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.Wir möchten Sie bitten, diese Möglichkeit aber nur dann zu nutzen, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind und Sie keinerlei Möglichkeit sehen, eine Betreuung Ihres Kindes zu gewährleisten. 

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung benötigen wir zwingend folgende Formulare, die hier zum Download bereitstehen: 

-  Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten 

-  Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten durch den Arbeitgeber  oder 

-  Erklärung zur Unabkömmlichkeit von Selbstständigen 





Eine Ausnahme bilden die Schülerinnen und Schüler unserer 10. Klassen. Diese werden weiterhin in gewohnter Weise bei uns im Hause unterrichtet.In diesem Fall benötigen wir keine Formulare.   

An dieser Stelle möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler nochmals um ein erhöhtes Maß an Disziplin sowie um strikte Einhaltung der AHA-Regel bitten, um den Gegebenheiten der Zeit Rechnung zu tragen.

Beachten Sie auch, dass im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, festgelegt wurde. Das Tragen einer MNB gilt auch im Freien auf dem Schulgelände, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Regelungen zur Schulhausnutzung (insbesondere die Zonierung des Gebäudes) bleiben unverändert bestehen.  

Schließlich möchten wir Sie bitten, ihr Kind für die Notbetreuung bis spätestens Freitag (10:00 Uhr) für die darauffolgende Woche in der Schule per Mail anzumelden, damit wir das rechtzeitig einplanen können. Diese Möglichkeit besteht jedoch ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6.  

Verwenden Sie hierzu bitte die Mailadresse unseres Sekretariats:  

verwaltung@rts-boizenburg.de

Außerdem ist es zwingend notwendig, dass Sie uns im konkreten Fall die notwendigen Formulare (Selbsterklärung und Erklärung zur Unabkömmlichkeit) vollständig ausgefüllt und unterschrieben übermitteln, da Ihr Kind ansonsten das Gebäude und jegliche schulischen Anlagen nicht betreten darf. Alternativ können Sie diese Dokumente Ihrem Kind am Montagmorgen auch mit zur Schule geben.  

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass Kinder der Klassen 5 und 6, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, durch unsere Lehrkräfte lediglich bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, begleitet werden. 

Für Ihr Verständnis möchten wir uns im Vorab bedanken.  

Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß 


Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

am 05. Januar 2021 wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin beschlossen, die bereits im Dezember für die Schulen gefassten Beschlüsse fortzuführen. Das schließt den Appell an Sie, liebe Eltern, ein, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen, wann immer dies möglich ist.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens möchten wir Sie deshalb erneut bitten, Ihre Kinder – soweit es Ihnen möglich ist – ab dem 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 zu Hause zu betreuen und dass diese von dort ihre Aufgaben erledigen.

Ihre Kinder werden Aufgabenstellungen via Itslearning – was von Seiten des Bildungsministeriums ausdrücklich empfohlen wird – bzw. auf alternativen Wegen durch unsere Lehrkräfte versorgt. Bei etwaigen Problemen können Sie sich gerne per Mail an unsere Lehrkräfte wenden.

Sofern es Ihnen absolut unmöglich ist, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, möchten wir Sie dringend bitten, die Schülerin bzw. den Schüler bis spätestens Freitag (10:00 Uhr) für die darauffolgende Woche in der Schule per Mail anzumelden, damit wir das rechtzeitig einplanen können. Diese Möglichkeit besteht jedoch ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6.  

Verwenden Sie hierzu bitte die Mailadresse unseres Sekretariats: 

verwaltung@rts-boizenburg.de

Außerdem ist es zwingend notwendig, dass Sie uns die Gesundheitsbestätigung (Teil A und Teil B) sowie die Selbsterklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben übermitteln, da Ihr Kind ansonsten das Gebäude und jegliche schulischen Anlagen nicht betreten darf. Alternativ können Sie diese Dokumente Ihrem Kind am Montagmorgen auch ausgefüllt mit zur Schule geben. 

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass Kinder der Klassen 5 und 6, welche nicht zuhause betreut werden können, durch unsere Lehrkräfte lediglich bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, begleitet werden.

Der Präsenzunterricht genießt nach dem Willen des Bildungsministeriums oberste Priorität, weshalb unsere Zehntklässlerinnen und Zehntklässler ab dem 11.01.2021 in Halbgruppen, die wöchentlich wechseln, bei uns im Hause unterrichtet werden dürfen. Hierzu erhalten unsere Schülerinnen und Schüler in Kürze detaillierte Informationen durch unsere Klassenleiterinnen und Klassenleiter.

Alle Zehntklässlerinnen und Zehntklässler müssen das Formular zur Gesundheitsbestätigung (Teil A und Teil B) vollständig ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben am ersten Tag des Präsenzunterrichts vor Betreten des Schulgebäudes abgeben. Alternativ können Sie das Dokument bis spätestens Montag (06:30 Uhr) elektronisch an die Schule übermitteln

Verwenden Sie hierzu bitte die Mailadresse unseres Sekretariats: 

verwaltung@rts-boizenburg.de

Beide Formulare stehen hier zum Download für Sie bereit.






An dieser Stelle möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler ebenfalls um ein erhöhtes Maß an Disziplin sowie um strikte Einhaltung der AHA-Regel bitten, um den Gegebenheiten der Zeit Rechnung zu tragen.

Beachten Sie auch, dass im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude die Verpflichtung einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, festgelegt wurde. Das Tragen einer MNB gilt auch im Freien auf dem Schulgelände, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Regelungen zur Schulhausnutzung (insbesondere die Zonierung des Gebäudes) bleiben unverändert bestehen.  

 

Für Ihr Verständnis möchten wir uns im Vorab bedanken. 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber viel Gesundheit im neuen Jahr 2021.   

 

Ihre Schulleitung

 

St. Busch und J. Koß




Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

auf Grundlage des Beschlusses der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder informiere ich Sie darüber, dass auch Mecklenburg-Vorpommern landesweit die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler in der Zeit von Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis Freitag, dem 08. Januar 2021, aufhebt. Das betrifft nun auch die Kinder aus Jahrgangsstufe 5 und 6. 

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens möchten wir Sie bitten, Ihre Kinder – soweit es Ihnen möglich ist – ab dem 16. Dezember 2020 zuhause zu betreuen und dass unsere Schülerinnen und Schüler von dort ihre Aufgaben erledigen. 

Ihre Kinder werden Aufgabenstellungen via Itslearning – was von Seiten des Bildungsministeriums ausdrücklich empfohlen wird – bzw. auf alternativen Wegen durch unsere Lehrkräfte versorgt. Bei etwaigen Problemen können Sie sich gerne per Mail an unsere Klassenleiterinnen und Klassenleiter wenden. 

Sofern es Ihnen absolut unmöglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen, möchten wir Sie dringend bitten, die Schülerin bzw. den Schüler bis spätestens Dienstagvormittag in der Schule per Mail anzumelden. Diese Möglichkeit besteht jedoch ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6.  

Verwenden Sie hierzu bitte die Mailadresse unseres Sekretariats:  

verwaltung@rts-boizenburg.de

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass Kinder der Klassen 5 und 6, welche nicht zuhause betreut werden können, durch unsere Lehrkräfte lediglich bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, begleitet werden. 

Bitte beachten Sie in diesem Kontext auch das Schreiben unserer Bildungsministerin, Bettina Martin, welches hier zum Download für Sie bereitsteht. 


Für Ihre Mitarbeit und Unterstützung möchten wir uns an dieser Stelle im Vorab bedanken. 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber viel Gesundheit.  

 

Ihre Schulleitung  

St. Busch und J. Koß


Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

am 19. Dezember beginnen die Weihnachtsferien und der Jahreswechsel steht bevor. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen informiere ich Sie über die Organisation des Unterrichts in der Woche vom 14. bis 18. Dezember 2020 sowie vom 04. bis 08. Januar 2021. 

Die Landesregierung sowie der Landkreis Ludwigslust Parchim haben beschlossen, die letzte Schulwoche im Jahr 2020 sowie die erste Schulwoche des neuen Jahres so zu gestalten, dass das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten wird.  Ziel ist es, weitgehend zu verhindern, dass vor bzw. nach den Feiertagen unerkannte Infektionen in die Schule getragen werden. Deshalb ist es nötig, dass nur ein Teil der Jahrgangsstufen im Präsenzunterricht unterrichtet, während ein anderer Teil im Distanzunterricht beschult wird. 

Folgende Regelungen wurden durch die vorgenannten Behörden festgelegt:

  • Die Jahrgangsstufen 5 und 6 werden vollständig im Präsenzunterricht beschult. 
  • Auch während des Unterrichts ist eine Mund-Nase-Bedeckung von Lehrkräften zu tragen. 
  • Aus wechselseitiger Rücksicht empfiehlt die Schule auch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung durch unsere Schülerinnen und Schüler.   
  • Die Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden im Distanzunterricht unterrichtet. 


Die Möglichkeit zur Nutzung der Lernplattform Itslearning, die explizit vom Bildungsministerium empfohlen wird, ist an unserer Schule gegeben. Sollte es bei der Nutzung wider Erwarten Schwierigkeiten geben, können Sie mit unseren Klassenleitungen auch andere Wege vereinbaren, damit Ihre Kinder mit Aufgaben versorgt werden können.  

Sofern beim Bearbeiten der Aufgaben Fragen auftauchen, können unsere Schülerinnen und Schüler mit unseren Lehrkräften via Mail- bzw. Chatfunktion in Kontakt treten. 

Ab dem 11.01.2021 ist wieder Präsenzunterricht in allen Klassen angedacht. Dann besteht auch die Möglichkeit, gestellte Aufgaben auszuwerten bzw. zu vertiefen, sofern Bedarf gegeben sein sollte. 

Wir sind uns darüber im Klaren, dass die neuen Regelungen einen zusätzlichen Aufwand für alle Seiten bedeuten. Vor allem in der vorweihnachtlichen Zeit erscheint uns aber nichts so wichtig, als unsere Schülerinnen und Schüler so gut es geht vor dem Corona-Virus zu schützen, weshalb das Bildungsministerium wie auch der Landkreis zu diesen konsequenten Maßnahmen greifen. Schließlich freuen wir uns alle auf ein friedvolles Weihnachtsfest, das wir bei bester Gesundheit begehen und in guter Erinnerung behalten möchten.  

 

Für Ihre Mitarbeit und Unterstützung möchten wir uns an dieser Stelle im Vorab bedanken. 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber viel Gesundheit.  

 

Ihre Schulleitung 

St. Busch und J. Koß 


Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

heute möchten wir uns mit einer guten Nachricht an Sie wenden: Ab Montag, den 30.11.2020, werden wieder alle Klassen in unserem Hause unterrichtet. Wir freuen uns, das schreiben zu können.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie unsere Lehrkräfte sind laut Gesundheitsamt wohlauf und haben die Zeit der Quarantäne gut überstanden.

An dieser Stelle möchten wir uns bei euch, liebe Schülerinnen und Schüler, aber auch bei Ihnen, liebe Eltern, noch einmal für die konstruktive Zusammenarbeit in diesen Tagen bedanken.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber viel Gesundheit in der vorweihnachtlichen Zeit.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

fast genau ein Jahr ist es her, da hat Sie die Einladung zum Fachlehrer-Eltern-Sprechtag erreicht, der auch für dieses Schuljahr angedacht war.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und den von der Bundesregierung beschlossenen Kontaktbeschränkungen haben auch wir die Situation neu bewertet und uns entschlossen, keinen Fachlehrer-Eltern-Sprechtag in der gewohnten Form anzusetzen.

Der Schutz unserer aller Gesundheit sollte in diesen Tagen an erster Stelle stehen, weswegen wir zusätzliche Kontakte innerhalb des Schulgebäudes auf ein Minimum reduzieren möchten. Oberstes Ziel ist es, Sie, Ihre Kinder und unsere Lehrerinnen und Lehrer so gut es geht vor einer Ansteckung zu schützen.

Wir haben uns aber einen Weg überlegt, den wir Ihnen als Ersatz anbieten möchten: Unsere Lehrkräfte stehen ihnen ohnehin über die Dienstmailadressen zur Verfügung, die auf unserer Homepage veröffentlicht sind.

Sofern Sie also Kontakt mit einer Fachlehrkraft aufnehmen möchten, können Sie dies gerne via Mail tun. Wir sind bemüht, Ihre Anfragen kurzfristig zu beantworten und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. In begründeten und nicht aufschiebbaren Fällen ist auch ein persönlicher Vor-Ort-Termin außerhalb der Unterrichtszeiten möglich. Dieser kann dann individuell mit der betreffenden Lehrkraft abgestimmt werden.

 Wir gehen davon aus, dass wir so eine konstruktive Lösung gefunden haben, die den aktuellen Bedingungen Rechnung trägt. 


 Für Ihr Verständnis möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.

 Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute, vor allem aber viel Gesundheit.


 Ihre Schulleitung

 St. Busch und J. Koß 


Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

das Bildungsministerium ist auch weiterhin bestrebt, den größtmöglichen Schutz für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle an der Schule Beschäftigten sicherzustellen.

Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Infektionen, die in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten sind, vorrangig durch Urlaubsrückkehrende in die Schulen getragen wurden. 

Um das Risiko einer Infektion durch Reiserückkehrer nach den Ferien zu minimieren, wurden Regelungen zur Vorlage der Gesundheitsbestätigung noch einmal durch die Landesregierung verschärft.

Sie finden hier das neue Formular zur Gesundheitsbestätigung – Teil A und B – sowie die zugehörigen datenschutzrechtlichen Informationen zum Download.



Zusätzlich werden Ihre Kinder durch unsere Klassenleiterinnen und Klassenleiter noch einmal entsprechend belehrt. Dabei erhalten Sie die vorgenannten Dokumente zusätzlich in Papierform, sodass Sie diese bequem zu Hause ausfüllen können.

Die Vorlage des unterschriebenen Formulars durch die Schülerinnen und Schüler muss am ersten Tag nach den Ferien, also am 12. Oktober 2020, vor Schulbeginn erfolgen.

Um das zu gewährleisten, werden wir wie folgt vorgehen: Ihre Kinder treffen ganz normal zu Fuß bzw. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus) am Montag, den 12. Oktober 2020, an der Schule über die jeweils für Sie vorgesehen Zugänge ein. Unsere Lehrkräfte werden Ihre Kinder dann am jeweiligen Eingangsbereich in Empfang nehmen und die unterzeichneten Erklärungen entgegennehmen und kontrollieren. Erst dann dürfen Ihre Kinder wieder zu uns in das Schulhaus.

Nach Kontrolle der Formulare durch unsere Lehrkräfte wird der Erhalt im Klassenbuch vermerkt. Anschließend werden die Dokumente vernichtet.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Kinder in unsere Schule lassen dürfen, welche das Formular nicht dabei haben. Sobald Sie uns das Formular dann jedoch nachreichen, darf Ihr Kind selbstverständlich die Schule wieder betreten und am Präsenzunterricht teilnehmen.  

Schülerinnen und Schüler, für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe einer Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, besteht ab dem 12.10.2020 ein Betretungsverbot für die Schulen des Landes und  jedweden schulischen Anlagen. Dieses Verbot gilt bis zur Vorlage der Gesundheitsbestätigung, längstens jedoch für 14 Tage. Die Erziehungsberechtigten werden im konkreten Fall von der Schule kontaktiert und in der Regel veranlasst, das Kind abzuholen.

Wir sind uns dessen bewusst, dass die neue Regelung für uns alle einen zusätzlichen Aufwand bedeutet. Nichts erscheint uns aber so wichtig, als unsere Schülerinnen und Schüler so gut es geht vor dem Corona-Virus zu schützen, weshalb das Bildungsministerium nun zu dieser Maßnahme greift.

Für Ihre Mitarbeit und Unterstützung möchten wir uns deshalb an dieser Stelle im Vorab bedanken.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern schöne und erholsame Herbstferien.


Ihre Schulleitung

 

St. Busch und J. Koß 


Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

am Donnerstag, dem 10.09.2020, findet um 11:00 Uhr der erste bundesweite Warntag statt. 

An diesem Tag werden deutschlandweit alle Warnmöglichkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz erprobt. Wir möchten Sie dahingehend sensibilisieren, dass es sich bei den zur Anwendung kommenden Sirenensignalen lediglich um eine Übung handelt. 

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Informationsschreiben des Bürgermeisters, welches hier für Sie zum Download bereitsteht. 

Warntag 2020.pdf (302.1KB)
Warntag 2020.pdf (302.1KB)


Ihre Schulleitung

 

St. Busch und J. Koß 


Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Eltern,

heute erreichten uns zwei Informationsblätter, welche an unsere Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte gerichtet sind. Gerne möchten wir Ihnen diese Dokumente zur Verfügung stellen, die auf wichtige Fragestellungen rund um das Thema Corona eingehen und verlässliche Antworten liefern.

Die Informationsblätter stehen hier für Sie zum Download bereit.


 


 

Insbesondere möchten wir Sie noch einmal bitten, auf Reisen in sogenannte Risikogebiete unbedingt zu verzichten. Hier der entsprechende Link zu den Seiten des Robert-Koch-Instituts, welches die Risikogebiete täglich aktualisiert ausweist:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.  

Bei einer etwaigen Rückkehr aus einem Risikogebiet ist eine Quarantäne von 14 Tagen verpflichtend einzuhalten und das örtliche Gesundheitsamt unaufgefordert zu verständigen. In solch einem Fall darf die Schule natürlich nicht aufgesucht bzw. betreten werden. Auch der persönliche Kontakt zu Lehrkräften ist dann untersagt.

Auch dank Ihrer Unterstützung konnten wir die Corona-Krise bis dato so gut es geht meistern. Wir möchten Sie deshalb bitten, uns auch weiterhin bei unserer täglichen Arbeit zu unterstützen, indem Sie und Ihre Kinder sich in diesen Tagen an diese Regeln halten. Denn schließlich dürfen wir nicht vergessen, dass Corona immer von außen (also durch uns) in die Schulen getragen werden kann.

Für Ihr Verständnis möchten wir uns im Vorab ausdrücklich bedanken.


Ihre Schulleitung


St. Busch und J. Koß


Liebe Eltern,

kurzfristig erreichte uns ein Hinweisschreiben aus dem Bildungsministerium, das u.a. den Ablauf von Elternversammlungen regelt. 

Aufgrund der aktuellen Situation im Land Mecklenburg-Vorpommern hat man sich dazu entschlossen, sämtliche Versammlungen so sicher wie möglich zu gestalten. 

Unsere Landesschulrätin, Frau Dr. Mett, hat festgelegt, dass bei Elternversammlungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss, was in unseren Klassenzimmern jedoch nicht möglich sein wird. 

Deshalb werden wir die anstehenden Versammlungen exklusiv nur für eine Klasse in der Pausenhalle (Aula) abhalten. Pro Abend werden wir 2 Versammlungen durchführen können. Folgende Zeitfenster sind täglich hierfür vorgesehen:

1. Durchgang von 18:00-19:00 Uhr

dann 30 Minuten Pause

2. Durchgang von 19:30-20:30 Uhr

Da jeder Elternteil einen Sitzplatz benötigt, werden wir entsprechend Stühle bereitstellen.

Die neuen Termine für die übrigen Elternversammlungen werden Ihnen zeitnah durch unsere Klassenleiterinnen und Klassenleiter bekannt gegeben.

Für die Kurzfristigkeit der Information bitten wir an dieser Stelle um Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und viele produktive Elternversammlungen in unserem Hause. 


Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß 


Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

vor Kurzem haben wir Sie über die generelle Maskenpflicht informiert, die von der Landesregierung beschlossen wurde. Demnach sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Heute erreichte uns nun durch unsere Landesschulrätin, Frau Dr. Mett, eine Präzisierung zu der Allgemeinverfügung des Landes, die wir gerne an Sie weiter kommunizieren möchten:

Demnach muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn sich Schülerinnen und Schüler

- auf dem Schulhof ausschließlich in der für sie definierten Gruppe aufhalten

  bzw.

- im Schulgebäude ausschließlich in der für sie definierten Gruppe aufhalten

und sichergestellt ist, dass sich die unterschiedlichen Gruppen nicht begegnen. Durch die Trennung unserer Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof und in den Klassenräumen sind diese Bedingung erfüllt, weshalb hier keine Maske zwingend getragen werden muss. Auf den Schulfluren bzw. in den Treppenhäusern ist jedoch eine Maske zu tragen. Unberührt davon bleibt jedoch das freiwillige Tragen einer Maske, sofern einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Sie das für Ihr Kind wünschen. 

Die erste Schulwoche haben wir gemeinsam gut gemeistert. Ich wünsche Ihnen sowie unseren Schülerinnen und Schülern ein erholsames Wochenende sowie einen guten Start in die zweite Unterrichtswoche.


Ihre Schulleitung

 

St. Busch und J. Koß 


Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

wie Sie heute sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat unsere Bildungsministerin, Frau Bettina Martin, kurzfristig festgelegt, dass mit Wirkung zum 05.08.2020 ab der 5. Jahrgangsstufe an allen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns eine generelle Maskenpflicht eingeführt wird.

Hier der entsprechende Link zur Homepage des Bildungsministeriums:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=162681&processor=processor.sa.pressemitteilung 

Alle Personen, die sich im Schulhaus bzw. auf dem Gelände der Schule aufhalten, sind demnach zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Während des Unterrichts in Klassenräumen dürfen unsere Schülerinnen und Schüler die Masken aber nach wie vor abnehmen.

Ich würde Sie, sehr geehrte Eltern, und euch, liebe Schülerinnen und Schüler, bitten, dass ab morgen jedes Kind eine Mund-Nasen-Bedeckung mit zur Schule bringt und diese außerhalb der Unterrichtsräume getragen wird. So können wir aktiv dazu beitragen, dass sich alle so sicher wie möglich in unserem Hause aufhalten und gemeinsam miteinander lernen können.

Für die Kurzfristigkeit dieser Information bitten wir um Verständnis. Gleichzeitig möchten wir uns für Ihre Mitarbeit bedanken.


Ihre Schulleitung

St. Busch und J. Koß


Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab der kommenden Woche zusammen mit unseren Schülerinnen und Schülern in das neue Schuljahr 2020/21 starten können. Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, sollen alle Bildungseinrichtungen des Landes weitestgehend wieder hochgefahren werden, sodass so viel wie möglich Präsenzunterricht in unserem Hause stattfinden kann.

Alle Beteiligten stimmen darin überein, dass der Schutz unserer Gesundheit, die ein hohes Gut ist, nicht außer Acht gelassen werden darf. Deshalb dürfen wir an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis sowie Ihre Mitarbeit werben, indem Sie unsere Regelungen, welche hier auf der Homepage veröffentlicht sind, gründlich durchlesen und diese zusammen mit Ihrem Kind besprechen. Zusätzlich wird von unserer Seite eine ausführliche Belehrung am ersten Schultag durch unsere Klassenleiterinnen und Klassenleiter erfolgen.

Um dem Infektionsschutz bestmöglich Rechnung zu tragen, haben wir unser Gebäude in verschiedene Bereiche aufgeteilt und alle Schülerinnen und Schüler auf insgesamt 3 Gruppen (Klasse 5/6 – Klasse 7/8 – Klasse 9/10) gegliedert. Auf diese Weise wird das Risiko einer Infektion in unserem Schulhaus deutlich minimiert, da sich die unterschiedlichen Schülergruppen nicht begegnen.

Folgende Räume haben wir für unsere Klassen vorgesehen:

Klasse 5A:            Raum 108

Klasse 5B:            Raum 107

Klasse 5C:            Raum 207

Klasse 5D:            Raum C1

Klasse 5E:            Raum C2

Klasse 5F:            Raum C3

 

Klasse 6A:            Raum 307

Klasse 6B:            Raum 308

Klasse 6C:            Raum 304

Klasse 6D:            Raum 303

Klasse 6E:            Raum 7

Klasse 6F:            Raum 208

 

Klasse 7A:            Raum 105

Klasse 7B:            Raum 106

 

Klasse 8A:            Raum 6

Klasse 8B:            Raum 103

Klasse 8C:            Raum 5

 

Klasse 9A:            Raum 205

Klasse 9B:            Raum 206

Klasse 9C:            Raum 306

 

Klasse 10A:          Raum 101

Klasse 10B:           Raum 305

Klasse 10C:           Raum 201


Ein freiwilliges Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in unserem Schulhaus ist jederzeit möglich, in öffentlichen Verkehrsmitteln ist es hingegen Pflicht.

Da die Abstandspflicht lediglich in den Klassenräumen aufgehoben wird, ist es wichtig, dass die einzelnen Schülergruppen verschiedene Eingänge wählen, um sich von dort aus über die Treppenhäuser auf dem kürzesten Weg zu den jeweiligen Räumen zu gelangen. Folgende Eingänge sind dabei zu benutzen:


Klasse 5 und 6:     rechter Eingang auf der Pausenhofseite

Klasse 7 und 8:     linker Eingang auf der Pausenhofseite (Haupteingang)

Klasse 9 und 10:    rechter Eingang an der Rückseite des Gebäudes, der von der Bushaltestelle aus erreicht wird


Die erste Schulwoche in diesem Schuljahr ist als Projektwoche geplant, damit Ihre Kinder so gut wie möglich im schulischen Alltag ankommen können. Gleichzeitig haben unsere Klassenleiterinnen und Klassenleiter so eine gute Möglichkeit, verschiedene Vorhaben und Projekte, die den Interessen unserer Schülerinnen und Schüler entsprechen, entsprechend umzusetzen. Beachten Sie bitte in diesem Kontext, dass der erste Schultag bereits nach der 5. Stunde endet und Ihre Kinder daher etwas eher nach Hause kommen werden.

Weitere wichtige Informationen werden am ersten Schultag bzw. auf den Elternversammlungen, welche zeitnah stattfinden werden, durch unsere Klassenleitungen an Ihre Kinder bzw. an Sie herangetragen. Beachten Sie dabei auch das Informationsschreiben, welches wir an unsere Schülerinnen und Schüler austeilen.

Liegen gebliebene Kleidungsstücke bzw. Sportsachen werden auf verschiedenen Kleidungsständern in der Pausenhalle aufgehängt. Wir möchten unsere Schülerinnen und Schüler deshalb bitten, die Fundsachen noch einmal zu sichten und ggf. persönliche Kleidung mit nach Hause zu nehmen. Die Kleidungsständer werden wir hierfür wöchentlich an einem anderen Treppenaufgang postieren, sodass alle Kinder die Möglichkeit haben, die Gegenstände in Augenschein zu nehmen.

Sollte Ihr Kind Symptomatiken für Krankheiten zeigen, würden wir Sie bitten, einen Arzt aufzusuchen, um so das Ansteckungsrisiko für alle so gering wie möglich zu halten.

Wir sind uns sicher, dass uns das neue Schuljahr gut gelingen kann, wenn alle im Rahmen ihrer Möglichkeiten und mit dem gewissen Maß an Umsicht dazu beitragen.  

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und die persönliche Begegnung mit Ihren Kindern und Ihnen und wünschen im Vorab alles Gute und viel Gesundheit für das neue Schuljahr.


Ihre Schulleitung der Rudolf-Tarnow-Schule

St. Busch und J. Koß

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