Montag, 03.01.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
zunächst möchten wir Ihnen ein gutes, vor allem aber gesundes neues Jahr 2022 wünschen.
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, wurde die Testpflicht an den Schulen des Landes erweitert. Das bedeutet konkret:
Die Testpflicht wird auf dreimal pro Woche erhöht. Wir testen dann immer montags, mittwochs und zusätzlich freitags.
Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler müssen sich testen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind nur noch Personen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben und seit dieser Auffrischimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
Für die Durchführung der Testungen sind nach wie vor folgende Verfahren möglich:
Testung mittels anerkanntem Selbsttest in der Schule unter Begleitung der Lehrkräfte,
die Testung in einem anerkannten Testzentrum und Vorlage der Bescheinigung in der Schule zu Unterrichtsbeginn oder
die Testung in einer anerkannten Teststelle und Vorlage der Bescheinigung in der Schule zu Unterrichtsbeginn oder
die Testung in der Häuslichkeit und Vorlage der Bestätigung der Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler über ein negatives Testergebnis.
Wir grüßen Sie herzlich.
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Donnerstag, 16.12.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
wir möchten Sie über wichtige Punkte informieren, welche den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien betreffen:
1. Vorlage einer Erklärung über das Reiseverhalten
Wie es schon nach den vorausgegangenen Ferien üblich war, ist laut Bildungsministerium auch am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien eine Erklärung über das Reiseverhalten vorzulegen, damit das Kind am Unterricht teilnehmen darf. Das ausgedruckte Formular erhalten Ihre Kinder während der letzten beiden Schultage im alten Jahr.
Bitte füllen Sie dieses aus und geben Sie es Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Ferien (Montag, 03. Januar 2022) mit zur Schule.
Zusätzlich steht es hier noch einmal zum Download für Sie zur Verfügung:
2. Maskenpflicht zum Schulstart
Unabhängig vom Inzidenzgeschehen besteht eine Maskenpflicht für mindestens 14 Tage nach den Weihnachtsferien.
3. Testung am ersten Unterrichtstag 2022
Eine verpflichtende Testung muss am ersten Schultag (Montag) nach den Weihnachtsferien durchgeführt werden. Dies gilt auch für geimpfte bzw. genesene Schülerinnen und Schüler!
4. Durchführung von Unterricht in den Fächern Sport und Musik
Ab Montag, dem 03. Januar 2022, können diese Fächer wieder aktiv unterrichtet werden. Die Benutzung der Sporthalle ist dann wieder möglich.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue Jahr 2022.
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Montag, 06.12.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
die Landesregierung hat entschieden, den Präsenzunterricht am 20. und 21.12.2021 auszusetzen (Montag und Dienstag vor den Weihnachtsferien). Ziel ist es, uns bestmöglich vor einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, sodass wir alle ein schönes Weihnachtsfest feiern können.
Für die beiden Tage werden unsere Schülerinnen und Schüler von ihren Lehrkräften mit Aufgaben versorgt, die Sie zu Hause bearbeiten können. Dies wird auch über unsere Lernplattform Itslearning erfolgen.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Wir möchten Sie jedoch bitten, von dieser Möglichkeit nur im äußersten Notfall Gebrauch zu machen. Eine Anmeldung für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung ist bis Montag, den 13.12.2021, per Mail an verwaltung@rts-boizenburg.de erforderlich.
Nach den Weihnachtsferien ist wieder eine Erklärung über das Reiseverhalten abzugeben, worüber wir Sie bereits jetzt sensibilisieren möchten. Dieses Dokument erhalten Ihre Kinder ausgedruckt in der letzten Schulwoche.
Bitte beachten Sie, dass die Erklärung unbedingt ausgefüllt am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien vorliegen muss, damit Ihr Kind die Schule betreten darf.
Schließlich möchten wir Sie bitten, gegen Ende der Ferien noch einmal auf unserer Homepage vorbeizuschauen, wo wir Sie über etwaige Neuigkeiten informieren würden.
Für Ihr Verständnis möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine besinnliche Adventszeit, vor allem aber viel Gesundheit.
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Montag, 29.11.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
im nun Folgenden stellen wir Ihnen die Informationsblätter des LAGUS zur Verfügung. Wir bitten Sie freundlich um Kenntnisnahme:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Freitag, 26.11.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
im nun Folgenden stellen wir Ihnen einen Elternbrief des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung. Wir bitten Sie freundlich um Kenntnisnahme:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Dienstag, 28.09.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
die erste Etappe dieses Schuljahres haben wir nun fast geschafft und freuen uns auf die bevorstehenden Herbstferien.
Damit auch der nächste Zeitkorridor bis zu den Weihnachtsferien gut gelingt, bitten wir unbedingt um Beachtung der folgenden Punkte:
Maskenpflicht
Während der ersten 14 Tage wird die Maskenpflicht gemäß Schul-Corona-Verordnung temporär noch einmal eingeführt, um jegliche Risiken auszuschließen.
Erklärung über das Reiseverhalten
Am ersten Schultag nach den Ferien muss eine Erklärung über das Reiseverhalten vorgelegt werden, damit Ihr Kind am Unterricht teilnehmen darf. Das Formular wird im Laufe der Woche an Ihre Kinder ausgegeben. Zusätzlich steht es hier zum Download für Sie bereit:
Testung in der Schule
Die Regelungen hierzu bleiben unverändert bestehen.
Über etwaige Änderungen würden wir Sie in gewohnter Weise über unsere Homepage in Kenntnis setzen. Bitte schauen Sie deshalb in regelmäßigen Zeitabständen auf unserer Webpage vorbei bzw. verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Landes bzw. des Landkreises LUP.
Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern schöne Herbstferien bei hoffentlich sonnigem Wetter!
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Montag, 20.09.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
wir wurden durch die Stadt Boizenburg darüber informiert, dass es zu einer Veränderung bezüglich der Essenversorgung an unserer Schule kommen wird.
Ab dem 01.10.2021 erhalten wir das Mittagessen von folgendem Dienstleister:
Essen und Partyservice Böhme
Elbeküche Dömitz
Geschwister-Scholl-Straße 16
19303 Dömitz
Tel: 038755/279920
Fax: 038755/279911
Mail: essen@partyservice-boehme.de
Sofern Sie für Ihr Kind eine Verpflegung wünschen, werden Sie gebeten, den Verköstigungsvertrag auszufüllen und an die Firma Böhme zu übersenden. Das Formular steht hier zum Download für Sie bereit:
Die Zugangsdaten für die Online-Bestellung sowie die Auswahl der Gerichte erhalten Sie durch den Dienstleister.
Wir grüßen Sie herzlich und wünschen Ihren Kindern einen guten Appetit!
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Mittwoch, 15.09.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
das Bildungsministerium bietet allen Schülerinnen und Schülern öffentlicher Schulen in M-V ein finanziell gut ausgestattetes Lern- und Förderprogramm an. Hier die wichtigsten Eckdaten:
Berechtigte: alle Schülerinnen und Schüler einer allgemeinbildenden Schule in M-V
Zeitraum: 01.09.2021 bis 12.08.2022
Anbieter: kann selbst gewählt werden
Budget: 30 Förderstunden à 45 Minuten
Fördersatz: 18,75€ pro Fördereinheit
Höchstfördersatz: 562,50€ pro Schülerin und Schüler
Anbieterauswahl (Vorschläge): siehe Brief der Ministerin
Wichtig: Der Anbieter muss in M-V ansässig oder niedergelassen sein.
Der Brief der Bildungsministerin mit allen wichtigen Informationen steht hier zum Download für Sie bereit:
Wir grüßen Sie herzlich!
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Freitag, 06.08.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
ab Montag, dem 09.08.2021, wird ein Impfbus durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim fahren. Die Haltepunkte und Impfzeiten können dem Tourenplan entnommen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Schreiben. Beide Dokumente stehen hier zum Download für Sie bereit:
Dieses Impfangebot gilt für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren (bis zum 16. Lebensjahr in Begleitung eines Personensorgeberechtigten), Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren (bis zum 18. Lebensjahr mit Unterschrift des Personensorgeberechtigten), Eltern von Schülerinnen und Schülern sowie für Lehrerinnen und Lehrer.
Wir wünschen Ihnen auch weiterhin alles Gute, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben.
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Dienstag, 24.08.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich nach umfangreichen Forschungen dazu entschlossen, eine generelle Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren auszusprechen.
Nachfolgend finden Sie folgende Unterlagen:
· Schreiben der Ministerin
· Meldebogen für die Eltern
· Mitteilung der STIKO
A1_Schreiben der Ministerin an die Erziehungsberechtigten.pdf (133.61KB)
A2_Meldebogen der Eltern_Erziehungsberechtigten_Sorgeberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin_des volljährigen Schülers.pdf (21.29KB)
A3_Mitteilung der STIKO.pdf (872.63KB)
Sofern Interesse an einer Impfung besteht, bitten wir Sie, den Meldebogen bis spätestens 26.08.2021 (1. Stunde) bei der jeweiligen Klassenleitung bzw. im Sekretariat abzugeben.
Aufgrund der Kurzfristigkeit haben wir das Schreiben der Ministerin sowie den Meldebogen heute zusätzlich in Papierform an unsere Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
Wir wünschen Ihnen alles Gute, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben!
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Donnerstag, 12.08.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
mit diesem Hinweis möchten wir Sie darüber informieren, dass nach Ablauf der ersten beiden Schulwochen, ab Montag, dem 16.08.2021, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt ist. Dies gilt jedoch nicht bei schulischen Veranstaltungen wie etwa Elternversammlungen.
Das Tragen einer MNB ist freiwillig selbstverständlich möglich.
Außerdem gilt weiterhin die Verpflichtung, sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu testen. Hiervon ausgenommen sind Geimpfte und vollständig Genesene. Es gelten weiterhin die durch das Bildungsministerium festgelegten Verfahren.
Wir wünschen Ihnen auch weiterhin alles Gute, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben.
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß
Dienstag, 22.06.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
ein wirklich ereignisreiches Schuljahr 2020/21 neigt sich dem Ende zu. Bevor Sie alle in die wohlverdienten Ferien starten, möchten wir Ihnen an dieser Stelle unseren Dank sowie unsere Anerkennung aussprechen für die geleistete Arbeit sowie das konstruktive Miteinander, das Sie während der letzten Monate für Ihre Kinder an den Tag legten.
Doch nun ist es an der Zeit nach vorne zu blicken: Das neue Schuljahr 2021/22 wird in wenigen Wochen beginnen, weshalb wir Ihnen an dieser Stelle wichtige Informationen des Bildungsministeriums an die Hand geben möchten:
Erster Schultag im Schuljahr 2021/22
Das neue Schuljahr beginnt am Montag, dem 02. August 2021. Es gilt Präsenzpflicht in allen Jahrgangsstufen.
Maskenpflicht
Während der ersten 14 Tage wird die Maskenpflicht temporär noch einmal eingeführt, um jegliche Risiken auszuschließen. Dies gilt auch für den Schülertransport.
Gesundheitsbestätigung
Am ersten Schultag nach den Ferien muss eine Gesundheitsbestätigung vorgelegt werden, damit Ihr Kind am Unterricht teilnehmen darf. Das Formular wurde mit dem Zeugnis an Ihre Kinder ausgegeben. Zusätzlich steht es hier zum Download für Sie bereit.
Testung in der Schule
Gleich am ersten Schultag nach den Ferien muss ein Selbsttest an der Schule durchgeführt werden.
Grundsätzlich erfolgen die Testungen an unserer Schule immer am Montag und am Mittwoch während der ersten Schulstunde.
Sofern Sie noch keine Einverständniserklärung an unserer Schule für Ihr Kind ausgefüllt und unterschrieben haben, möchten wir Sie bitten, Ihrem Kind das Formular am ersten Schultag mitzugeben. Es steht hier zum Download für Sie bereit:
Sofern Sie Ihrem Kind die Teilnahme an der Testung in der Schule nicht gestatten, ist die Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses durch ein Testzentrum bzw. eine Arztpraxis, die nicht älter als 24 Stunden sein darf, unbedingt erforderlich.
Über etwaige Änderungen würden wir Sie in gewohnter Weise über unsere Homepage in Kenntnis setzen. Bitte schauen Sie deshalb in regelmäßigen Zeitabständen auf unserer Webpage vorbei bzw. verfolgen Sie die Veröffentlichungen des Landes bzw. des Landkreises LUP.
Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern schöne Sommerferien, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben!
Ihre Schulleitung
St. Busch und J. Koß