Fit fürs Leben
Präambel
„Die Schule soll den Schülerinnen und Schülern Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen mit dem Ziel vermitteln, die Entfaltung der Persönlichkeit und die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so zu fördern, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben.“
(§ 2 Absatz 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern)
Unsere Schule stellt sich ständig den neuen Herausforderungen. Oberstes Ziel bleibt, dem Schüler Kompetenzen zu vermitteln und ihn zu einem bewussten und selbstständig handelnden Bürger zu entwickeln. Dafür wird die Ausbildung und Beratung der Schüler laufend überprüft und weiterentwickelt.
Unsere Schule stellt sich vor
Die „Rudolf-Tarnow-Schule“ ist eine Regionale Schule und liegt im Stadtteil Siedlung der Stadt Boizenburg/Elbe. Sie ist durch das über 100 m² große Fliesenwandbild des Künstlers Lothar Scholz in der Region als „Wandbildschule“ bekannt.
An der Schule lernen Schüler von der 5. bis zur 10.Klasse und können nach der 9.Klasse die Berufsreife und mit Abschluss der 10.Klasse die Mittlere Reife erwerben.
An unserer Schule lernen etwa 480 Schüler in 21 Klassen. Zirka 30 Lehrkräfte bilden unsere Fachlehrerschaft. Neben den Lehrkräften wirkt eine Schulsozialarbeiterin unterstützend.
Die Schüler kommen je zur Hälfte aus der Stadt Boizenburg und den umliegenden Orten mit einer Entfernung von bis zu 20 km. Die nächsten Regionalen Schulen sind die Regionale Schule Vellahn und die Regionale Schule Zarrentin.
An den Boizenburger Grundschulen „Ludwig Reinhard“ und „An den Eichen“ sowie an der Grundschule in Gresse absolvierte der große Teil der Schüler die Grundschulzeit. In unmittelbarer Nachbarschaft der „Rudolf-Tarnow-Schule“ befindet sich das Elbe-Gymnasium Boizenburg. Gemeinsam wird die Sporthalle „Richard Schwenk“ genutzt, die den Boizenburger Sportvereinen nachmittags und abends zur Verfügung steht.
In den letzten Jahren waren die Klassenstufen 5 und 6 vier- bzw. fünfzügig, ab der Klassenstufe 7 drei- bzw. zweizügig. Unterricht wird von Dienstag bis Donnerstag jeweils von der 1. bis zur 8. Stunde durchgeführt, freitags bis zur 6. Stunde. Am Nachmittag liegen die Angebote der Ganztagsschule sowie Unterricht der 8. bis 10. Klassen.
In der Orientierungsstufe erteilen die Klassenleiter in Abhängigkeit von ihrer Fächerkombination möglichst viel Unterricht, so dass die Anzahl der dort arbeitenden Lehrer gering gehalten werden kann.
Eine wöchentliche Klassenleiterstunde in den Klassenstufen 5 - 9 wird regelmäßig genutzt, um Probleme der Klasse und der Schüler intensiv zu beraten, das Klassenklima positiv zu gestalten, um Veranstaltungen zur Berufsorienierung durchzuführen und vieles mehr.
Die gesunde Schule
Unsere Schule ist eine gesunde Schule. Wir bieten im Sommer eine bewegte Mittagspause, gesundes Mittagessen und nehmen an einem Projekt des Landes Mecklenburg-Vorpommern teil, durch das wir Fördergelder für Gesundheitsprojekte und -Investitionen bekommen.
Die Schulsozialarbeit
Seit dem Jahr 2001 ist an der „Rudolf-Tarnow-Schule“ eine Schulsozialarbeiterin des Internationalen Bundes tätig. Sie unterstützt den Erziehungsauftrag der Schule, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen, die auf besondere, individuelle Hilfestellungen und Unterstützung angewiesen sind. Gezielt greift sie Interessen, Problemlagen und Bedürfnisse junger Menschen auf und fördert die Eigeninitiative unserer Kinder und Jugendlichen.
Eine Beratung und Kooperation mit Eltern und Familien, den Lehrern und weiteren pädagogischen Mitarbeitern schließt das ein. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Gegenseitiges Vertrauen und Verschwiegenheit sind unabdingbar. Thematische Elternveranstaltungen bzw. die Unterstützung der Klassenleiter bei Elternversammlungen machen die Erziehungsberechtigten mit der Schulsozialarbeit vertraut. In Trainingskursen und durch Präventionsveranstaltungen, z. B. zu Gewalt- und/oder Suchtproblemen erhalten die Schüler Hilfen bei der Bewältigung ihres Alltags.
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
„Die Schule ist zu einer kontinuierlichen und eigenverantwortlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung auf der Basis eines Schulprogramms unter Beachtung der Wahrung der Bildungschancen aller Schüler verpflichtet.“
(§ 1 Abs. (1) der „Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Selbstständigen Schulen“ vom 10. August 2009)
Im Schuljahr 2008/2009 nahmen zwei Kolleginnen an einer Weiterbildung zur Qualitätsberaterin teil. Die Weiterbildung erfolgte nach dem Leitfaden der „Qualitätszentrierten Schulentwicklung“ (QZS) der Bundesarbeitsgemeinschaft Schule Wirtschaft.
Sie finden hierzu weitere Informationen im beigefügten PDF-Dokument: