Formulare für den Schulalltag
Hier finden Sie zwei Formulare, die Ihnen die Verständigung mit der Schule erleichtern sollen.
1. Regelungen für Freistellungen vom Unterricht:
Anträge auf Unterrichtsbefreiung sind ab einer Dauer von vier Unterrichtstagen sowie für Zeiten unmittelbar vor und nach den Ferien an die Schulleitung zu richten.
Die Klassenleiterin bzw. der Klassenleiter sind für Freistellungen bis zu drei Schultagen zuständig.
2. Entschuldigungen bei Fehltagen
Spätestens am dritten Tag nach Wiederaufnahme des Schulbesuches sind der Klassenleiterin/dem Klassenleiter von fehlenden Schülern eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten bzw. ein ärztliches Attest zur Fehlzeit unaufgefordert vorzulegen. Ohne rechtzeitige Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung werden die Fehlzeiten als unentschuldigt gewertet. Nach §56 Absatz 4 Satz 1 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann das zum Ausschluss vom weiteren Schulbesuch führen.
3. Verköstigungsvertrag Firma Böhme
4. Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche:
Möglichkeit der Bezuschussung der Mittagsverpflegung: